
3. Säule 2026: Maximalbetrag, Nachzahlen und Fristen
Wer in der Schweiz fürs Alter vorsorgt, kennt die Säule 3a. Neu ist: Wer in den vergangenen Jahren keine Einzahlung gemacht hat, kann diese ab 2026 nachholen – bis zu zehn Jahre rückwirkend. Das ändert die Planung für viele Steuerpflichtige. Dieser Beitrag erklärt die Maximalbeträge 2026 und zeigt, wie Nachzahlungen funktionieren.
Maximalbetrag mit Pensionskasse 2026: CHF 7’258 · Maximalbetrag ohne Pensionskasse: CHF 36’288 · Offizielle Bekanntgabe: 17.11.2025 · Nachzahlungen ab: 2026 · Steuerabzug unverändert: Ja
Kurzüberblick
- Maximalbetrag 2026: CHF 7’258 mit PK (Raiffeisen)
- Ohne Pensionskasse: CHF 36’288 (Corvus Partners)
- Nachzahlungen erstmals ab 2026 möglich (BLKB)
- Exakte Nachzahlungsbedingungen pro Anbieter (BLKB)
- Kantonale Unterschiede beim Steuerabzug (Migros Bank)
- Maximalbetrag für 2027 und Folgejahre (Corvus Partners)
- 17.11.2025: Offizielle Bekanntgabe
- 01.01.2026: Einzahlungszeitraum beginnt
- 31.12.2026: Frist für Einzahlungen
- 2035: Frist für Lücke aus 2025
- Erste Nachzahlungen für Lücke 2025 möglich (Swiss Life)
- Nachzahlungsrecht gilt bis zu 10 Jahre rückwirkend (Migros Bank)
- Steuerabzug im Einzahlungsjahr (PostFinance)
Die folgende Tabelle fasst die zentralen Parameter und ihre Quellen übersichtlich zusammen.
| Parameter | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Maximalbetrag mit Pensionskasse | CHF 7’258 | Raiffeisen |
| Maximalbetrag ohne Pensionskasse | CHF 36’288 | Corvus Partners |
| Änderung zu 2025 | Unverändert | BLKB |
| Erstes Nachzahlungsjahr (Lücke) | 2025 | BLKB |
| Maximal rückwirkend | 10 Jahre | Corvus Partners |
| Steuerabzug im Einzahlungsjahr | Ja | Migros Bank |
Wie viel kann man in die 3. Säule einzahlen 2026?
Die Maximalbeträge der Säule 3a bleiben 2026 unverändert zum Vorjahr. Wer bei einer Pensionskasse (PK) versichert ist, darf maximal CHF 7’258 einzahlen (Raiffeisen Schweiz). Dieser Betrag wird als «kleiner Maximalbetrag» bezeichnet und gilt für die vast vast majority der Arbeitnehmenden.
Maximalbetrag mit Pensionskasse
- Jährlicher Maximalbetrag 2026: CHF 7’258
- Gilt für alle Versicherten mit bestehender Pensionskasse
- Betrag identisch mit 2025 (Raiffeisen)
Maximalbetrag ohne Pensionskasse
Selbständige ohne Pensionskasse profitieren von einem höheren Spielraum: Der Maximalbetrag beträgt 20 Prozent des Nettoeinkommens, maximal jedoch CHF 36’288 (Corvus Partners). Dieser Betrag richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen und kann entsprechend variieren.
Vergleich zu 2025
Die Beträge bleiben stabil – eine Anpassung nach oben oder unten ist für 2026 nicht erfolgt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) passt die Maximalbeträge periodisch an, zuletzt waren Erhöhungen zu verzeichnen. Für 2026 gilt jedoch die Bestätigung durch Raiffeisen und weitere Institute.
Der unveränderte Maximalbetrag bedeutet für Steuerpflichtige Planungssicherheit. Wer den vollen Betrag von CHF 7’258 ausnützt, sichert sich den maximalen Steuerabzug für 2026.
Säule 3a: Maximalbetrag 2026 – Tipps für Einzahlungen
Die Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich aus steuerlicher Sicht: Der Beitrag ist im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Migros Bank). Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Einkommen und Kantonssteuersatz ab.
Wichtige Tipps für Einzahlungen
- Einzahlungen müssen bis spätestens 31. Dezember auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein (UBS)
- Bei digitaler Überweisung gilt: Frist einhalten, da Valuta-Datum entscheidend ist
- Erst der Maximalbetrag des laufenden Jahres, dann Nachzahlungen möglich (BLKB)
- Nachzahlungen erfordern ein bestehendes 3a-Konto oder -Police
Steuerliche Vorteile
Die Steuerersparnis variiert je nach Einkommen erheblich. Ein Arbeitnehmender mit einem Jahreseinkommen von CHF 80’000 und einem maximalen 3a-Beitrag von CHF 7’258 kann bei einem Grenzsteuersatz von rund 25 Prozent etwa CHF 1’800 an Steuern sparen. Die Nachzahlungen sind ebenfalls im Einzahlungsjahr abziehbar (Migros Bank).
Kann man 3 Säulen nachzahlen?
Ja – und das ist die wichtigste Neuerung ab 2026. Der Bundesrat lockerte die gesetzliche Grundlage am 6. November 2024, die Reform trat am 1. Januar 2025 in Kraft (Allianz). Ab dem 1. Januar 2026 können erstmals verpasste Beiträge für Kalenderjahre ab 2025 nachgezahlt werden.
Ab 2026 möglich
- Erstes Lückenjahr: 2025
- Maximale Rückwirkung: 10 Jahre (Corvus Partners)
- Lücke aus 2025 kann bis 2035 geschlossen werden (PostFinance)
- Nachzahlungen nur möglich, solange kein Altersleistungsbezug erfolgt ist
Für wen lohnt es sich?
Besonders interessant ist die Nachzahlung für Personen, die 2025 keine oder nur eine geringe Einzahlung getätigt haben. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr der Nachzahlung (BLKB).
Die Nachzahlung ist auf den kleinen Maximalbetrag von CHF 7’258 pro Lückenjahr limitiert. Wer also 2025 nichts eingezahlt hat, kann maximal CHF 7’258 nachzahlen. Allerdings muss zuerst der volle Maximalbetrag 2026 einbezahlt werden, bevor Nachzahlungen möglich sind (BLKB).
Bis wann muss man die Säule 3a spätestens beziehen?
Die Säule 3a unterliegt einer Bezugspflicht. Anders als bei der Einzahlung gibt es klare Fristen für den Bezug, die ebenfalls von der Reform betroffen sind.
Bezugspflicht
- Spätester Bezug im Jahr des AHV-Rentenalter (62 für Frauen, 65 für Männer)
- Nachzahlungen nur möglich, solange keine Altersleistung bezogen wird (PostFinance)
- Kapitalauszahlung unterliegt der Sondersteuer (reduzierter Steuersatz)
Strategien zur Auszahlung
Wer die Nachzahlungsoption nutzt, sollte den Zeitpunkt des Bezugs sorgfältig planen. Die Kapitalauszahlung wird zum Zeitpunkt des Bezugs besteuert – eine Aufteilung über mehrere Jahre kann steuerlich vorteilhaft sein, sofern die Regeln dies zulassen.
Wie hoch wird die Rente 2026 besteuert?
Die Säule 3a selbst ist keine Rente, sondern ein Kapitalvorsorgeprodukt. Bei Auszahlung fällt jedoch eine Sondersteuer an, die deutlich unter dem ordentlichen Einkommenssteuersatz liegt.
Besteuerung Säule 3a
- Kapitalauszahlung unterliegt der BVG-Abgabe (Sondersteuer)
- Bundesverordnung regelt die Modalitäten (Corvus Partners)
- Kantonal unterschiedliche Steuersätze bei Auszahlung
- Steuerabzug bei Einzahlung bereits im 3a-Jahr wirksam
Staatliche Rente 2026
Die staatliche AHV-Rente bleibt von den 3a-Änderungen unberührt. Für die Altersvorsorge ist die Kombination aus AHV, Pensionskasse (2. Säule) und Säule 3a entscheidend.
Technische Spezifikationen: Säule 3a 2026
Vier Kennzahlen bestimmen das 3a-Jahr 2026 – von den Einzahlungsgrenzen bis zu den Fristen.
Diese Übersicht fasst alle relevanten Parameter für die Planung zusammen.
| Spezifikation | Wert | Details |
|---|---|---|
| Kleiner Maximalbetrag (mit PK) | CHF 7’258 | Für Versicherte mit Pensionskasse |
| Grosser Maximalbetrag (ohne PK) | CHF 36’288 | 20% Nettoeinkommen, max. Obergrenze |
| Nachzahlungsgrenze pro Jahr | CHF 7’258 | Maximalbetrag entspricht kleinem Betrag |
| Maximale Rückwirkung | 10 Jahre | Ab Steuerjahr 2025 |
| Einzahlungsfrist | 31. Dezember | Valuta-Datum auf dem Konto |
| Steuerabzug | Vollständig | Im Jahr der Einzahlung |
| Frist für Lücke 2025 | 2035 | 10 Jahre Zeit zum Schliessen |
| Nachzahlungsjahr | Ab 2026 | Erste Möglichkeit für Lücke 2025 |
Nachzahlungen im Detail: Was gilt, was nicht
Die neuen Regeln schaffen Klarheit – aber nicht für alles.
Bestätigte Fakten
- Nachzahlungen sind ab 2026 möglich
- Rückwirkend maximal 10 Jahre (ab 2025)
- Maximalbetrag für Nachzahlung: CHF 7’258 pro Jahr
- Steuerabzug im Einzahlungsjahr
- Voraussetzung: AHV-pflichtiges Einkommen im Lücken- und Nachzahlungsjahr
- Jede Lücke darf nur einmalig geschlossen werden
Was unklar bleibt
- Exakte Bedingungen variieren zwischen Anbietern
- Kantonale Unterschiede beim Steuerabzug nicht abschliessend dokumentiert
- Maximalbetrag 2027+ noch nicht kommuniziert
- Verfahren bei mehreren 3a-Konten
Vor- und Nachteile der Nachzahlungen
Upsides
- Steuerersparnis: Abzug im Einzahlungsjahr wirksam
- Flexibilität: Versäumte Jahre nachholen
- Langfristiger Vermögensaufbau mit Steuervorteil
- 10 Jahre Zeit für Lücke 2025
Downsides
- Maximalbetrag begrenzt (CHF 7’258 pro Lückenjahr)
- Erst 2026 möglich – Wartezeit
- Erfordert bestehendes 3a-Konto oder -Police
- Kein Bezug vor AHV-Alter
Schritt für Schritt: So zahlen Sie nach
- 3a-Konto prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie bereits ein 3a-Konto oder eine 3a-Police haben (Migros Bank).
- Maximalbetrag 2026 einzahlen: Zuerst muss der volle Betrag von CHF 7’258 für 2026 einbezahlt werden.
- Lücke identifizieren: Prüfen Sie, für welche Jahre seit 2025 keine oder zu wenig eingezahlt wurde.
- Nachzahlungsbetrag berechnen: Pro Lückenjahr gilt der Maximalbetrag von CHF 7’258.
- Einzahlung bis 31. Dezember: Die Überweisung muss valutamässig bis Ende Jahr erfolgen (UBS).
- Steuerbeleg aufbewahren: Der Einzahlungsbeleg dient als Nachweis für den Steuerabzug.
Zeitplan: Die wichtigsten Daten zur Säule 3a
- 6. November 2024: Bundesrat lockert gesetzliche Grundlage (Allianz)
- 1. Januar 2025: Reform tritt in Kraft – Nachzahlungen ab 2026 möglich
- 2025: Erstes Kalenderjahr, für das Lücken nachträglich geschlossen werden können
- 1. Januar 2026: Nachzahlungen für Lücke 2025 erstmals möglich
- 31. Dezember 2026: Frist für Einzahlungen (laufendes Jahr und Nachzahlungen)
- 2035: Letzte Möglichkeit, Lücke aus 2025 zu schliessen
Was Experten sagen
«Ab dem Jahr 2026 tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: Zum ersten Mal können Beitragslücken rückwirkend geschlossen werden.»
— BLKB (Bankenratgeber)
«Das schafft mehr Flexibilität in der Vorsorge und eröffnet attraktive Steuervorteile.»
Verwandte Beiträge: Jahreskalender 2026 zum Ausdrucken
Während der Maximalbetrag für die 3. Säule 2025 stabil blieb, steigt er 2026 auf CHF 7’258 mit PK an.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel sollte ich auf dem Vorsorgekonto haben?
Die optimale Höhe hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und Ihren Rentenerwartungen ab. Experten empfehlen, mindestens den jährlichen Maximalbetrag von CHF 7’258 einzuzahlen, um den vollen Steuerabzug zu nutzen. Für eine komfortable Altersvorsorge sollte die 3. Säule zusammen mit AHV und Pensionskasse ein ausreichendes Einkommen im Rentenalter gewährleisten.
Wie hoch ist der maximale Betrag, den man 2026 in die Pensionskasse einzahlen darf?
Mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag CHF 7’258. Ohne Pensionskasse liegt die Obergrenze bei CHF 36’288 oder 20 Prozent des Nettoeinkommens, je nachdem welcher Betrag tiefer ist.
Bis wann kommt die Säule 3a?
Die Einzahlung für 2026 muss bis zum 31. Dezember 2026 auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein. Nachzahlungen für frühere Jahre sind ebenfalls bis zu diesem Datum möglich, müssen aber separat und für jedes Lückenjahr einzeln erfolgen.
Wie viel Geld sollte man in der 3. Säule haben?
Es gibt keine festgelegte Zielgrösse. Als Faustregel gilt: Je mehr, desto besser – innerhalb der Maximalbeträge. Der Vorteil der 3. Säule liegt im Steuerabzug, der umso wertvoller ist, je höher Ihr Einkommen und Kantonssteuersatz.
Kann man 3 Säulen nachzahlen?
Ja, ab 2026. Die Nachzahlung ist auf maximal 10 Jahre rückwirkend möglich, beginnend mit dem Steuerjahr 2025. Pro Lückenjahr gilt der kleine Maximalbetrag von CHF 7’258. Voraussetzung ist, dass Sie bereits ein 3a-Konto haben und der volle Maximalbetrag 2026 einbezahlt wurde.
Wie hoch ist der maximale Betrag ohne Pensionskasse?
Für Selbständige ohne Pensionskasse gilt: 20 Prozent des Nettoeinkommens, maximal CHF 36’288. Bei einem tieferen Einkommen ist der tatsächliche Betrag entsprechend tiefer.