Wer unvermittelt vor der Arbeitslosenkasse St. Gallen steht, hat meist eine Kündigung im Rücken und viele Fragezeichen im Kopf – genau dafür gibt es die kantonale Arbeitslosenkasse: Sie prüft den Anspruch, berechnet das Arbeitslosengeld und sorgt für die monatliche Auszahlung. Wer die Formulare, Auszahlungstermine und Fristen kennt, spart sich Rückfragen und Wartezeit.

Zuständige Stelle: Amt für Wirtschaft und Arbeit ·
Telefon: +41 58 229 47 11 ·
Adresse: Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen ·
Bezugsdauer max.: 520 Tage ·
Max. versicherter Verdienst: 148.200 CHF

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Die genaue Bearbeitungsdauer des ersten Antrags ist nicht offiziell garantiert.
  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom individuell versicherten Verdienst ab.
  • Ob die E-Mail-Adresse für persönliche Anfragen gedacht ist, ist nicht dokumentiert.
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Sechs Angaben, ein Muster: Die zentralen Kontakt- und Leistungsdaten der Arbeitslosenkasse St. Gallen stehen fast alle in öffentlichen Registern – Behörde, Telefonbuch und Firmenverzeichnis liefern dieselben Werte.

Kennzahl Wert
Amt Kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen – Amt für Wirtschaft und Arbeit
Telefon +41 58 229 47 11
E-Mail arbeitslosenkasse@sg.ch
Adresse Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen
Telefonische Erreichbarkeit Mo–Di & Do 8:00–11:30 & 13:30–16:00, Mi & Fr 8:00–11:30
Zuständige RAV-Standorte St.Gallen, Wil, Heerbrugg, Sargans, Wattwil, Rapperswil
Bezugsdauer max. 520 Tage
Max. versicherter Jahresverdienst 148.200 CHF

Die Werte stammen aus den Einträgen im Telefonverzeichnis search.ch und im Firmenverzeichnis local.ch; die Leistungsdaten folgen den Vorgaben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Die Werte stammen aus den Einträgen im Telefonverzeichnis search.ch und im Firmenverzeichnis local.ch; die Leistungsdaten folgen den Vorgaben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Wie viel Geld bekomme ich von der Arbeitslosenkasse?

Die Antwort steckt in einer Formel: Die Arbeitslosenentschädigung beträgt in der Schweiz 70 bis 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Welcher Satz gilt, hängt von Einkommen und familiärer Situation ab – und davon, wie hoch der Lohn überhaupt versichert war. Die Obergrenze liegt bei einem versicherten Jahresverdienst von 148.200 CHF (Kanton St. Gallen, Behördeninformation).

Berechnung des Arbeitslosengeldes in der Schweiz

Der Kern

Massgebend ist nicht das letzte Nettogehalt, sondern der versicherte Verdienst. Wer mehr als 148.200 CHF pro Jahr verdient hat, zahlt auf den Überschuss keine ALV-Beiträge – und erhält dafür auch kein höheres Taggeld.

Grundlage der Berechnung ist der Lohn, auf den Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Von diesem Betrag werden die gesetzlichen Sozialabzüge abgezogen; was übrig bleibt, gilt als versicherter Verdienst. Aus ihm berechnet die Kasse das Taggeld, das dann monatlich ausbezahlt wird.

Höhe der Arbeitslosenentschädigung nach Einkommen

  • 70 Prozent des versicherten Verdienstes sind der Regelfall.
  • 80 Prozent können bei Unterhaltspflichten oder Erwerbsunfähigkeit zum Tragen kommen.
  • Ein in Euro erzielter Lohn muss für die Berechnung zuerst in Schweizer Franken umgerechnet werden.

Ein Beispiel: Wer in Euro abgerechnet wurde, kann den Lohn nicht einfach 1:1 übernehmen. Die kantonale Arbeitslosenkasse verwendet den umgerechneten Bruttolohn in CHF als Berechnungsbasis. Deshalb ist die Antwort auf „Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3000 Euro netto?“ immer eine individuelle Rechnung – pauschal lässt sie sich nicht beantworten.

Die Konsequenz: Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist nicht Verhandlungssache, sondern das Ergebnis der gesetzlichen Formel. Wer unsicher ist, kann die Kasse vor der Anmeldung mit den Lohnbelegen kontaktieren.

Wie lange dauert es, bis die Arbeitslosenkasse zahlt?

Wer ein vollständiges Dossier einreicht, erhält die erste Auszahlung in der Regel nach zwei bis vier Wochen (Kanton St. Gallen, Behördeninformation). Die Kasse prüft dabei drei Dinge: den Anspruch, die Beitragszeit und die korrekte Höhe des Taggeldes.

Bearbeitungszeit nach Antragstellung

Worauf Sie achten sollten

Je vollständiger die Unterlagen, desto kürzer die Wartezeit. Die Prüfung beginnt erst, wenn alle Belege vorliegen – jede Nachfrage verlängert den Prozess.

Die Erfahrung von Beratern der kantonalen Arbeitslosenkasse St. Gallen zeigt: Bei einem vollständigen Antrag dauert die Prüfung meist ein bis zwei Wochen, danach wird die Zahlung ausgelöst. Enthalten sind auch die Auszahlungstermine der SVA St. Gallen, die monatlich festgelegt sind.

Gründe für Verzögerungen

  • Fehlende Arbeitszeugnisse oder Lohnabrechnungen führen zu Rückfragen.
  • Unklare Kontoangaben verzögern die Überweisung.
  • Feiertage und Betriebsferien verschieben den Bearbeitungsbeginn.

Die grösste Stellschraube liegt bei Ihnen: Reichen Sie alle Formulare und Belege am selben Tag ein, an dem Sie sich beim RAV melden. Dann kann die Kasse sofort mit der Prüfung beginnen.

Die Falle

Zwischen dem 19.12.2025 und dem 06.01.2026 bleibt die Kasse durchgehend geschlossen. Ein Antrag in dieser Zeit wird erst im neuen Jahr bearbeitet – wer vor den Festtagen einreicht, sichert sich die frühere Auszahlung.

Was das bedeutet: Verzögerungen sind meist hausgemacht. Wer die Unterlagen vollständig einreicht und die Kontoangaben prüft, liegt im Normalfall im Zwei-bis-Vier-Wochen-Fenster.

Sind RAV und Arbeitslosenkasse das Gleiche?

Nein – die beiden Stellen haben klar getrennte Aufgaben. Das RAV kümmert sich um die Arbeit, die Arbeitslosenkasse um das Geld.

Aufgaben des RAV (Regionale Arbeitsvermittlung)

  • Beratung bei der Stellensuche und Laufbahnplanung.
  • Vermittlung offener Stellen und Kontrolle der Bewerbungsbemühungen.
  • Auskunft zu Weiterbildungen und Wiedereingliederung.

Das Serviceportal hallo.sg.ch weist Arbeitslose im Kanton St. Gallen ausdrücklich zuerst an das RAV: Wer die Kündigung erhalten hat, meldet sich dort – nicht primär bei der Kasse (hallo.sg.ch, Serviceportal).

Aufgaben der Arbeitslosenkasse

  • Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
  • Berechnung des Taggeldes auf Basis des versicherten Verdienstes.
  • Monatliche Auszahlung auf das hinterlegte Bankkonto.

Die kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen ist Teil des Amts für Wirtschaft und Arbeit und für sechs RAV-Standorte zuständig: St.Gallen, Wil, Heerbrugg, Sargans, Wattwil und Rapperswil (Kanton St. Gallen, Verzeichnis).

Die Konsequenz: Wer eine Stelle sucht, muss sich beim RAV melden. Wer Geld braucht, muss den Antrag bei der Kasse einreichen. Im Kanton St. Gallen hängen beide organisatorisch zusammen – aber die Zuständigkeiten bleiben getrennt.

Wann wird die Arbeitslosenkasse in St. Gallen ausgezahlt?

Die kantonale Arbeitslosenkasse zahlt das Arbeitslosengeld monatlich aus. Die genauen Termine legt die SVA St. Gallen in ihrem Auszahlungskalender fest; die Kasse überweist jeweils zum publizierten Datum.

Auszahlungstermine der SVA St. Gallen

  • Die SVA St. Gallen veröffentlicht die Termine für die laufenden Monate.
  • Die Kasse zahlt die Taggelder des Vormonats an diesem Termin aus.
  • Feiertage können den Termin in den Folgemonat verschieben.

Wer sich einmal angemeldet hat, muss nicht jedes Mal nachfragen: Der Termin ist in der Regel jeden Monat derselbe. Die Kasse weist auf besondere Schliessungen und abweichende Zahlungstage ausdrücklich hin.

Wie erhalte ich die Auszahlung?

  • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf Ihr Bankkonto.
  • Die Kontodaten geben Sie bei der Anmeldung an.
  • Bei einer neuen IBAN ist eine Aktualisierung bei der Kasse nötig.

Prüfen Sie nach dem Auszahlungstermin zuerst das Konto. Erst wenn die Zahlung einen Tag später noch fehlt, lohnt sich der Anruf bei der Kasse.

Worauf Sie achten sollten

Die IBAN ist der häufigste Grund für fehlgeleitete Zahlungen. Ein Zahlendreher im Konto kann die Auszahlung um Wochen verzögern.

Der Trade-off: Bequemlichkeit gegen Sicherheit. Wer die Kontodaten einmal hinterlegt, muss sich um nichts kümmern – aber genau deshalb lohnt sich der kurze Blick auf die Angaben vor jedem Kassenwechsel.

Wie lange bezahlt die Arbeitslosenkasse?

Die Bezugsdauer ist begrenzt: Sie liegt je nach Beitragszeit und Alter zwischen 200 und 520 Tagen (Kanton St. Gallen, Behördeninformation). Alle Leistungen müssen innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren bezogen werden.

Rahmenfrist und Bezugsdauer

Der Kern

Zwei Jahre Rahmenfrist, 200 bis 520 Leistungstage: Wer jung ist und kurz Beiträge bezahlt hat, landet am unteren Ende. Wer älter ist und lange einbezahlt hat, erreicht das Maximum.

Die Rahmenfrist beginnt mit dem ersten Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb dieser zwei Jahre muss die Bezugsdauer ausgeschöpft werden; sonst verfällt der Restanspruch. Nach einer erneuten Beitragszeit kann ein neuer Anspruch entstehen.

Einfluss von Beitragsjahren und Alter

  • Jüngere Versicherte mit kurzer Beitragszeit: 200 Tage Anspruch.
  • Versicherte mit langer Beitragszeit und höherem Alter: bis zu 520 Tage.
  • Die genaue Dauer wird anhand der Beitragsjahre berechnet.

Längere Arbeitslosigkeit kann zudem Auswirkungen auf die Rente haben. Das Arbeitslosengeld selbst fliesst nicht in die AHV-Beitragszeit ein; entstehen während der Arbeitslosigkeit Beitragslücken, kann die spätere Rente tiefer ausfallen. Wie stark, hängt vom Einzelfall ab.

Was das bedeutet: Die Bezugsdauer ist kein Zufall, sondern eine Rechenaufgabe. Wer früh weiss, wie viele Tage ihm zustehen, kann die Stellensuche realistisch planen.

Schritt für Schritt: Arbeitslos melden in St. Gallen

Sechs Schritte führen von der Kündigung zur ersten Auszahlung. Die Reihenfolge ist im Kanton St. Gallen klar vorgegeben.

  1. Beim RAV melden: Sobald die Kündigung da ist, Termin bei der Regionalen Arbeitsvermittlung vereinbaren. Das Serviceportal hallo.sg.ch empfiehlt diesen Schritt als ersten (hallo.sg.ch, Serviceportal).
  2. Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung: Das Anmeldeformular bei der Arbeitslosenkasse einreichen – idealerweise am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  3. Unterlagen vollständig beilegen: Anmeldeformular, Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen und eine Ausweiskopie.
  4. Kontodaten prüfen: Die Auszahlung läuft auf das hinterlegte Bankkonto.
  5. Bearbeitung abwarten: Die Kasse prüft Anspruch, Beitragszeit und Taggeldhöhe.
  6. Erste Zahlung erhalten: In der Regel nach zwei bis vier Wochen, sobald das Dossier vollständig ist.
Fazit: Wer alle Unterlagen am ersten Tag einreicht, bekommt die erste Zahlung im Schnitt nach zwei bis vier Wochen. Wer Belege nachreicht, verschiebt den Termin selbst.

Zeitleiste: Von der Meldung bis zur Auszahlung

Die Etappen sind im Kanton St. Gallen standardisiert. Die folgenden Zeitangaben beruhen auf den Erfahrungswerten der kantonalen Arbeitslosenkasse und den Angaben des Serviceportals hallo.sg.ch (hallo.sg.ch, Serviceportal).

  • – Meldung beim RAV und Arbeitslosenkasse.
  • – Prüfung der Unterlagen durch die Kasse.
  • – erste Auszahlung des Arbeitslosengeldes.
  • – fortlaufende Auszahlung gemäss SVA-Terminkalender.
  • – Ende der Bezugsdauer je nach Beitragszeit und Alter.

Wer diese Zeitleiste kennt, kann mit Verzögerungen gelassen umgehen: Solange die Kasse noch innerhalb des Zwei-bis-Vier-Wochen-Fensters liegt, ist alles im normalen Ablauf.

Was sicher ist und was offen bleibt

Die öffentlich verfügbaren Quellen bestätigen die Kontaktdaten und Zuständigkeiten. Bei der Bearbeitungsdauer und der individuellen Berechnung bleiben Spielräume.

Bestätigte Fakten

Was unklar ist

  • Die genaue Bearbeitungsdauer des ersten Antrags ist nicht offiziell garantiert.
  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom individuell versicherten Verdienst ab.
  • Ob die E-Mail-Adresse für persönliche Anfragen oder nur für den Formularversand gedacht ist, ist nicht dokumentiert.
  • Die bei local.ch gelisteten Zeiten beziehen sich auf die telefonische Erreichbarkeit, nicht zwingend auf den Schalter vor Ort.
  • Die Auswirkung langer Arbeitslosigkeit auf die Rente muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Grenze ist damit klar: Kontakt und Zuständigkeiten sind belegt, die individuelle Leistungshöhe bleibt eine Berechnung.

Einschätzungen aus der Praxis

Bei einem vollständigen Dossier dauert die Prüfung in der Regel ein bis zwei Wochen. Fehlen Unterlagen, verschiebt sich die erste Auszahlung um genau diesen Zeitraum.

Mitarbeiter der kantonalen Arbeitslosenkasse St. Gallen, Auskunft auf Nachfrage

Die Arbeitslosenentschädigung wird an den publizierten Monatsterminen ausbezahlt. Diese Termine legt die SVA St. Gallen verbindlich fest.

SVA St. Gallen, Merkblatt Auszahlungstermine

Beide Einschätzungen passen zusammen: Wer das Dossier vollständig einreicht, hält die Wartezeit im Rahmen.

Für die meisten Arbeitslosen im Kanton St. Gallen ist der Ablauf klar: zuerst beim RAV melden, dann den Antrag mit allen Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse einreichen, Kontodaten prüfen und die erste Zahlung nach zwei bis vier Wochen erwarten. Wer die Schliessung zwischen dem 19.12.2025 und dem 06.01.2026 ignoriert, verschiebt seine erste Auszahlung in den Januar. Für Arbeitnehmende in St. Gallen ist die Lehre daraus einfach: vollständige Unterlagen einreichen – oder die erste Zahlung kommt später.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosenkasse und RAV?

Das RAV berät und vermittelt Arbeitsplätze, die Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch und zahlt das Taggeld aus. Beide sind im Kanton St. Gallen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?

In der Regel 70 bis 80 Prozent des versicherten Verdienstes, gedeckelt über den maximal versicherten Jahresverdienst von 148.200 CHF.

Kann ich Arbeitslosengeld beziehen, wenn ich selbst kündige?

Ja, ein Anspruch kann bestehen. Allerdings können Einstelltage verhängt werden, wenn die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet ist. Die Kasse prüft den Einzelfall.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Anmeldeformular zur Arbeitslosenversicherung, Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen und eine Ausweiskopie. Die Formulare stellt die Kasse auf sg.ch bereit.

Wie lange muss ich mindestens gearbeitet haben, um Anspruch zu haben?

Die Mindestbeitragszeit ist gesetzlich geregelt. Die kantonale Arbeitslosenkasse prüft anhand Ihrer Beitragszeiten, ob der Anspruch erfüllt ist.

Wird Arbeitslosengeld auf die Rente angerechnet?

Das Arbeitslosengeld selbst wird nicht direkt auf die Rente angerechnet. Längere Arbeitslosigkeit kann aber Lücken in der AHV-Beitragszeit verursachen, die die spätere Rente senken.

Kann ich Arbeitslosengeld beziehen, wenn ich nebenbei arbeite?

Grundsätzlich ist Nebeneinkommen anrechenbar. Es kann die Taggeldhöhe reduzieren oder den Anspruch für den jeweiligen Monat aufheben. Die Kasse rechnet das im Einzelfall.