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Office des poursuites Genève: Betreibungsauszug & Kontakt

George Alfie Thompson Davies • 2026-06-06 • Gepruft von Oliver Weber

Wer in Genf einen Betreibungsauszug braucht – für eine Wohnung, einen Kredit oder einen Geschäftspartner – landet früher oder später beim Office des poursuites Genève. Das kantonale Betreibungsamt stellt das offizielle Dokument aus, das zeigt, ob gegen eine Person oder Firma Betreibungen laufen. Der schnellste Weg führt über die Online-Plattform ge.ch – und kostet genau 17 Franken.

Kosten für einen Auszug: 17 CHF ·
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:30–12:00 & 14:00–17:00 ·
Offizielle Website: ge.ch/poursuites ·
Zuständige Behörde: Office cantonal des poursuites (OCP)

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Die genaue Bearbeitungszeit für Online-Bestellungen kann variieren – offizielle Angabe: «in der Regel am selben Tag oder am nächsten Werktag» (ge.ch)
  • Die Zahlungsmethoden vor Ort können sich ändern – aktuelle Informationen auf ge.ch prüfen (ge.ch)
  • Die Post bietet Betreibungsauszüge zu Preisen von 24.90 oder 26.90 CHF an – die genauen Unterschiede sind nicht eindeutig (Die Post)
3Zeitleisten-Signal
  • Online-Bestellung: E-Mail mit Referenznummer meist am gleichen oder nächsten Werktag (ge.ch)
  • Schriftliche Bestellung: längere Bearbeitung, da Zahlungsnachweis und Postversand nötig (ge.ch)
4Wie es weitergeht
  • Nach Erhalt der Referenznummer: Auszug im Benutzerkonto herunterladen (ge.ch)
  • Alternative: Auszug persönlich am Schalter abholen oder per Post bestellen (ge.ch)

Fünf Fakten auf einen Blick

Das Office cantonal des poursuites (OCP) unterscheidet sich von Betreibungsämtern anderer Kantone vor allem durch seinen vollständig digitalisierten Bestellprozess. Eine Übersicht der wichtigsten Kennzahlen:

Merkmal Wert
Offizielle Bezeichnung Office cantonal des poursuites (OCP)
Standort 1211 Genf 8
Kosten pro Auszug 17 CHF
Öffnungszeiten Mo–Fr 08:30–12:00 & 14:00–17:00
Online-Service ge.ch/poursuites

Was ist das Office des poursuites Genève?

Aufgaben des Betreibungsamts Genf

Das Office cantonal des poursuites (OCP) ist die kantonale Betreibungsbehörde des Kantons Genf. Es fungiert als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, wenn eine offene Forderung gerichtlich eingetrieben wird (Kanton Genf – offizielle Beschreibung). Konkret führt das Amt das Betreibungsregister, stellt Auszüge aus diesem Register aus und bearbeitet Betreibungsbegehren.

«Die offizielle Bestellseite für den Betreibungsauszug in Genf ist die Dienstleistung auf ge.ch.» – Kanton Genf (offizielle Website)

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

Die Aufgaben des OCP sind im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) geregelt. Jeder Kanton betreibt ein eigenes Betreibungsamt – das Genfer Amt ist für das gesamte Kantonsgebiet zuständig. Der Betreibungsauszug, den das OCP ausstellt, gilt als amtliches Dokument und wird von Vermietern, Banken und Behörden als Nachweis der Zahlungsfähigkeit verlangt (Die Post – Definition des Betreibungsauszugs).

Warum das wichtig ist

Kanton Genf: Ein fehlender oder falscher Auszug kann Wohnungs- oder Kreditanträge scheitern lassen – vorausgesetzt, das Dokument stammt vom offiziellen Amt, nicht von einem Drittanbieter, der zusätzliche Gebühren verlangt.

Das OCP ist damit die zentrale Anlaufstelle für Betreibungsauskünfte im Kanton Genf – ohne Umweg über Drittanbieter.

Wie bestelle ich einen Betreibungsauszug in Genf?

Online-Bestellung auf ge.ch

  1. Rufen Sie ge.ch/poursuites auf und melden Sie sich mit Ihrem persönlichen Konto an (ge.ch – Anleitung).
  2. Wählen Sie «Demander un extrait» aus. Der Auszug kostet 17 CHF, zahlbar per Kreditkarte oder TWINT (Kanton Genf – Preise).
  3. Nach der Bestellung erhalten Sie in der Regel am selben Tag oder am nächsten Werktag eine E-Mail mit einer Referenznummer (ge.ch – Bearbeitungszeit).
  4. Loggen Sie sich erneut ein – der Auszug liegt als PDF zum Download bereit.

Bestellung per Post

Schreiben Sie einen formlosen Antrag an das OCP – Direction de l’office cantonal des poursuites, Case postale 208, 1211 Genève 8, Suisse (Adresse für Briefpost auf ge.ch). Fügen Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises über 18 Franken auf das Konto der Office cantonal des poursuites bei der Banque Cantonale de Genève bei (Zahlungsdetails auf ge.ch). Die Bearbeitungszeit ist länger, da die Post Zustellung und Rücksendung umfasst.

Persönliche Vorsprache

Sie können den Auszug auch direkt am Schalter des OCP beantragen. Die Adresse lautet Rue du Stand 46, 1211 Genf 8 (Adresse auf Betreibungsschalter Plus). Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Die Zahlung ist bar oder mit Karte möglich, der Auszug wird sofort ausgehändigt.

Der Trade-off: online ist günstiger (17 statt 18 CHF bei Briefpost) und schneller; persönlich erhalten Sie das Dokument sofort, müssen aber an die Öffnungszeiten gebunden reisen.

Welche Öffnungszeiten und Kontaktdaten hat das Betreibungsamt Genf?

Adresse und Telefonnummer

Das Office des poursuites de Genève befindet sich an der Rue du Stand 46, Postfach 208, 1211 Genève 8 (Standort auf Betreibungsschalter Plus). Die Telefonnummer lautet 022 388 90 90, die Faxnummer 022 388 93 20 (Kontakt auf Betreibungsschalter Plus). Die offizielle E-Mail-Adresse finden Sie auf der Seite ge.ch/poursuites.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Amtes sind wie folgt:

Tag Vormittag Nachmittag
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 14:00 – 17:00

Das Amt ist an Wochenenden und öffentlichen Feiertagen des Kantons Genf geschlossen. Wer ausserhalb der Öffnungszeiten bestellen möchte, nutzt den rund um die Uhr verfügbaren Online-Service auf ge.ch.

Was zu beachten ist

Betreibungsschalter Plus: Für Unternehmen und Privatpersonen gilt: Der Online-Weg ist nicht nur günstiger, sondern auch unabhängig von Schalterzeiten – ideal, wenn Sie den Auszug ausserhalb der Bürostunden brauchen.

Für alle, die flexible Bestellmöglichkeiten suchen, ist der Online-Weg die beste Wahl.

Was ist der Unterschied zwischen einem Betreibungsauszug und einer Nichtbetreibungsbescheinigung?

Auszug aus dem Betreibungsregister

Ein Betreibungsauszug (extrait de poursuite) listet alle laufenden und abgeschlossenen Betreibungen einer natürlichen oder juristischen Person auf – auch jene, die bereits bezahlt wurden (Die Post – Erklärung). Er zeigt also die gesamte Betreibungshistorie.

Attestation de non-poursuite

Die Nichtbetreibungsbescheinigung (attestation de non-poursuite) bestätigt dagegen, dass im Register zum Zeitpunkt der Anfrage keine einzige Betreibung eingetragen ist (Kanton Genf – Dokumententypen). Sie wird oft von Vermietern oder Arbeitgebern verlangt, wenn eine «saubere Weste» nachgewiesen werden soll.

Der entscheidende Unterschied: Der Auszug zeigt die Vergangenheit, die Bescheinigung nur den aktuellen Status. Beide Dokumente können online auf ge.ch beantragt werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

Für Privatpersonen

  • Eine AHV-Nummer oder ein Identifikationsdokument (Pass oder ID) (ge.ch – Voraussetzungen).
  • Für die Online-Bestellung: ein persönliches Benutzerkonto auf ge.ch (kostenlos und in wenigen Minuten eingerichtet).
  • Bei persönlicher Vorsprache: gültiger Ausweis; die Bearbeitung vor Ort benötigt keine AHV-Nummer, da der Schalterbeamte die Daten direkt im System erfasst.

Für Unternehmen

  • Die UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer), die jedes in der Schweiz registrierte Unternehmen besitzt (Kanton Genf – Unternehmensangaben).
  • Bei der Online-Bestellung muss das Konto auf die juristische Person lauten – eine Vertretungsvollmacht ist nicht erforderlich, solange der Antragsteller zeichnungsberechtigt ist.
Fazit: Das Office des poursuites Genève stellt den Betreibungsauszug für 17 CHF aus – ein offizielles, rechtlich verbindliches Dokument. Für Privatpersonen: am besten online bestellen, um Zeit und Geld zu sparen. Für Unternehmen: die UID bereithalten und den gleichen Online-Weg nutzen.

Die Vorbereitung der richtigen Unterlagen beschleunigt den Bestellprozess erheblich.

Wer einen Betreibungsauszug benötigt, findet auch beim Office des poursuites Lausanne ähnliche Informationen zu Adresse und Öffnungszeiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich einen Betreibungsauszug für eine andere Person bestellen?

Nein, der Auszug darf nur für sich selbst oder für ein Unternehmen, das Sie vertreten, beantragt werden. Eine Vollmacht für Dritte wird vom OCP in der Regel nicht akzeptiert – die betroffene Person muss selbst bestellen.

Was mache ich, wenn ich einen Fehler im Betreibungsauszug finde?

Wenden Sie sich umgehend schriftlich an das Office cantonal des poursuites unter der Postadresse und legen Sie eine Kopie des Auszugs bei. Das Amt prüft den Eintrag und korrigiert ihn gegebenenfalls.

Wie lange ist ein Betreibungsauszug gültig?

Es gibt keine amtlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Viele Vermieter und Banken akzeptieren Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Fragen Sie im Zweifel beim Empfänger nach.

Kann ich einen Betreibungsauszug auch auf Französisch bestellen?

Ja, der Auszug wird in Genf standardmässig auf Französisch ausgestellt. Die Online-Plattform ge.ch ist ebenfalls auf Französisch verfügbar. Ein deutscher oder englischer Auszug ist nicht erhältlich.

Was passiert, wenn ich die Zahlung für eine Betreibung ignoriere?

Das OCP leitet nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Fortsetzungsbegehren ein, das zur Pfändung von Vermögenswerten oder zur Betreibung auf Konkurs führen kann. Ein Eintrag im Betreibungsregister bleibt bis zur Tilgung sichtbar.

Ist der Online-Dienst des Office des poursuites Genève sicher?

Ja, die Plattform ge.ch wird vom Kanton Genf betrieben und verwendet eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) sowie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Benutzerkonto.



George Alfie Thompson Davies

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