Seit der Annahme an der Urne im März 2024 ist klar: Die Schweiz bekommt eine 13. AHV-Rente. Doch wer genau hat ein Anrecht auf die Zusatzzahlung, die erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt wird? Dieser Artikel gibt eine faktenbasierte Übersicht über alle Anspruchskriterien, die Höhe der Rente und die konkreten Auswirkungen auf Steuern und Ergänzungsleistungen.

Auszahlungsbeginn: Dezember 2026 ·
Beitragserhöhung: 0,4 Prozentpunkte ab 2026 ·
Maximale Einzelrente (2026): 2.520 CHF pro Monat ·
Maximale Ehepaarrente (2026): 3.780 CHF pro Monat ·
Volle Rentenhöhe (45 Beitragsjahre): 2.520 CHF (maximal)

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Die genaue Höhe der maximalen Rente für Jahre nach 2026 hängt von der Teuerungsanpassung ab.
  • Die steuerliche Behandlung kann je nach Kanton variieren.
  • Die konkrete Ausgestaltung für Auslandschweizer wird noch präzisiert.
3Zeitleisten-Signal
  • Volksabstimmung am 3. März 2024 (BSV).
  • Beitragserhöhung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (BSV).
  • Erste Auszahlung im Dezember 2026 (BSV).
4Wie es weitergeht
  • Laufende Umsetzungsgesetzgebung durch den Bundesrat (BSV).
  • Klärung der Sonderfälle für Auslandschweizer. (BSV)
  • Anpassung der Rententabellen ab 2027 in Abhängigkeit der Teuerung. (BSV)

Sechs Fakten über die 13. AHV-Rente auf einen Blick: Einführung 2026, Auszahlung jeweils im Dezember, maximale Einzelrente 2.520 CHF pro Monat (2026), Ehepaarrente max. 3.780 CHF (150 % der Einzelrente), Finanzierung über Beitragserhöhung um 0,4 Prozentpunkte, und keine Antragstellung nötig – die Zahlung erfolgt automatisch.

Kennzahl Wert
Einführungsjahr 2026
Auszahlungsmonat Dezember
Maximale Einzelrente (2026) 2.520 CHF/Monat
Maximale Ehepaarrente (2026) 3.780 CHF/Monat
Beitragserhöhung Arbeitnehmer 0,4 Prozentpunkte
Anspruch ohne Antrag Ja, automatisch

Wer hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente?

Die wohl wichtigste Frage: Wer profitiert überhaupt von der neuen Zusatzrente? Das Prinzip ist denkbar einfach, hält aber einige Feinheiten bereit.

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die im Monat Dezember eine AHV-Altersrente beziehen (BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen)).
  • Die 13. Rente wird ohne Antrag automatisch ausbezahlt – niemand muss einen Extra-Antrag stellen (BSV).
  • In die Berechnung fliessen die während des Jahres ausgerichteten Altersrenten ein; die 13. Rente beträgt ein Zwölftel der Summe dieser Renten (BSV).

Ausnahmen: Wer keine 13. AHV erhält

Der Kern

Der Anspruchsknoten ist der Dezemberbezug einer Altersrente. Wer im Dezember keine Altersrente erhält – egal aus welchem Grund – geht leer aus. Die automatische Auszahlung hingegen ist eine echte Erleichterung für alle Berechtigten.

Was es bedeutet: Hunderttausende von Bezügern von Witwen- oder Invalidenrenten, die keine AHV-Altersrente beziehen, müssen damit rechnen, die 13. Rente nicht zu erhalten. Für alle, die bereits eine Altersrente beziehen, ist die Zahlung hingegen garantiert.

Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?

Der Zeitplan ist klar definiert, aber es gibt Nuancen für Neurentner und Sonderfälle.

Auszahlungstermin 2026

  • Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026 (BSV).
  • Die 13. Rente wird jährlich im Dezember als Zuschlag zur regulären Dezemberrente überwiesen (BSV).
  • Bei ganzjährigem Rentenbezug entspricht sie etwa 8,33 Prozent der Jahres-Altersrente (Zurich (Versicherungsexperte)).

Zukünftige Auszahlungsmodalitäten

  • Bei Rentenbeginn nach Dezember eines Jahres erfolgt für das erste Jahr keine anteilige Auszahlung (BSV).
  • Bei unterjährigen Veränderungen der Rentenhöhe wird ein Durchschnitt der monatlichen Renten während des Jahres berechnet (BDO (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)).
  • Die 13. Rente wird auf ganze Franken gerundet (BDO).
Achtung bei Neurentnern

Wer erst im November 2026 in Rente geht, erhält im Dezember 2026 zwar seine reguläre Rente, aber keine 13. Rente. Der volle Anspruch entsteht erst für das folgende Jahr. Eine Planung des Rentenantritts kann sich lohnen.

Der Haken: Rentner, die ihren Rentenantritt auf November oder Dezember legen, verlieren faktisch ein Jahr lang die Zusatzzahlung. Für alle anderen ist der Auszahlungsrhythmus klar: einmal pro Jahr im Dezember.

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?

Die Höhe hängt direkt von der individuellen Rente ab. Die maximale Einzelrente 2026 liegt bei 2.520 CHF pro Monat – die 13. Rente entspricht also diesem Betrag.

Maximale Rentenhöhe 2026

  • Die maximale AHV-Altersrente beträgt ab 1. Januar 2026 2.520 CHF pro Monat (BSV Renten und Beiträge 2026 (offizielle Tabelle)).
  • Die minimale AHV-Altersrente liegt bei 1.260 CHF pro Monat (BSV Renten und Beiträge 2026).
  • Für einen ganzjährigen Bezug entspricht die 13. Rente exakt der Monatsrente im Dezember (BSV).

Höhe für Ehepaare

  • Die maximale Ehepaarrente (addierte individuelle Renten) beträgt 3.780 CHF pro Monat (BSV Renten und Beiträge 2026).
  • Die 13. Rente für ein Ehepaar entspricht der Summe der individuellen Dezemberrenten beider Partner.
  • Die Obergrenze von 150 % der maximalen Einzelrente (3.780 CHF) gilt für die 13. Rente analog zur monatlichen Rente.

Berechnung der individuellen Rente

  • Die Rente wird auf Basis der Beitragsjahre und des durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet (BSV).
  • Für die maximale Rente sind 45 volle Beitragsjahre notwendig.
  • Bei unterjährigen Rentenänderungen wird die 13. Rente als Durchschnitt der monatlichen Renten des Jahres ermittelt (BDO).
Beispielrechnung

Ein Rentenpaar mit zwei vollen Einzelrenten von je 2.000 CHF erhält im Dezember 2026 eine 13. Rente von insgesamt 4.000 CHF – das entspricht einem zusätzlichen Monatseinkommen, das für die meisten Haushalte den Dezember finanziell deutlich erleichtert.

Das Muster: Die Höhe der 13. Rente ist eine direkte Kopie der Dezemberrente – weder Bonus noch Malus. Wer im Rentenalter gut verdient hat, profitiert überproportional, während Minimalrentner nur 1.260 CHF erhalten.

Welche Auswirkungen hat die 13. AHV-Rente auf Steuern und Ergänzungsleistungen?

Das zusätzliche Geld im Dezember hat Folgen für die Steuerlast und die Sozialleistungen – ein Punkt, den viele unterschätzen.

Steuerpflicht der 13. AHV-Rente

  • Die 13. AHV-Rente ist als wiederkehrendes Einkommen voll steuerpflichtig (BSV).
  • Die Steuerprogression kann dazu führen, dass der Nettoertrag geringer ausfällt als die Bruttoauszahlung.
  • Die kantonale Besteuerung variiert; es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung für die Behandlung der 13. Rente.

Ergänzungsleistungen (EL) und die 13. Rente

  • Ergänzungsleistungen werden durch die 13. AHV-Rente nicht gekürzt (BSV).
  • Rentenbezüger mit Ergänzungsleistungen erhalten somit den vollen Mehrertrag (SVA Schaffhausen (regionale Ausgleichskasse)).
  • Die EL bleiben unverändert bestehen – der Staat kürzt sie nicht wegen der zusätzlichen Rente.

Der Vorteil: Für die rund 230.000 Bezieher von Ergänzungsleistungen in der Schweiz ist dies eine echte Nettoentlastung: Sie erhalten das volle zusätzliche Geld, ohne dass die EL-Anspruche sinken.

Wie wird die 13. AHV-Rente finanziert?

Die Zusatzrente ist kein Geschenk – sie wird über höhere Beiträge und Steuermittel gegenfinanziert.

Beitragserhöhung ab 2026

  • Die Lohnbeiträge werden ab 1. Januar 2026 um 0,4 Prozentpunkte erhöht (BSV).
  • Für Arbeitnehmer teilen sich Arbeitgeber (0,2 Prozentpunkte) und Arbeitnehmer (0,2 Prozentpunkte) die Erhöhung.
  • Selbstständige und Nichterwerbstätige zahlen die vollen 0,4 Prozentpunkte selbst.

Finanzierung durch Mehrwertsteuer und Beiträge

  • Der Bund beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag aus der Mehrwertsteuer (BSV).
  • Die genauen Beträge werden im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung 2025 festgelegt.
  • Langfristig soll die AHV durch diese Massnahmen stabilisiert werden – die 13. Rente ist Teil einer umfassenden Finanzierungsreform.
Der Trade-off

Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz wird ab 2026 rund 0,2 Prozent seines Bruttolohns mehr in die AHV einzahlen. Bei einem Medianlohn von 6.500 CHF sind das rund 13 CHF pro Monat – für die 13. Rente im Dezember.

Was dies bedeutet: Die Finanzierung der 13. Rente verteilt die Last auf alle Erwerbstätigen. Ein 25-jähriger Berufseinsteiger wird jahrzehntelang höhere Beiträge zahlen, bevor er selbst von der Rente profitiert. Die Generationengerechtigkeit bleibt ein Diskussionspunkt.

Zeitleiste der Einführung

  • 3. März 2024: Volksabstimmung – Die 13. AHV-Rente wird mit 58,2 % Ja-Stimmen angenommen (BSV).
  • 2025: Umsetzungsgesetzgebung durch den Bundesrat; Festlegung der Beitragssätze und Modalitäten (BSV).
  • 1. Januar 2026: Inkrafttreten der Beitragserhöhung um 0,4 Prozentpunkte (BSV).
  • Dezember 2026: Erste Auszahlung der 13. AHV-Rente an alle Berechtigten (BSV).

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Alle Altersrentner mit Dezember-Anspruch erhalten die 13. AHV-Rente ab 2026 automatisch (BSV).
  • Die Auszahlung erfolgt jährlich im Dezember (BSV).
  • Die maximale Einzelrente 2026 beträgt 2.520 CHF pro Monat (BSV Renten und Beiträge 2026).
  • Die Finanzierung erfolgt durch eine Beitragserhöhung um 0,4 Prozentpunkte und einen Bundesbeitrag (BSV).
  • Ergänzungsleistungen werden durch die 13. Rente nicht gekürzt (BSV).

Was unklar ist

  • Die genaue Höhe der maximalen Rente nach 2026 hängt von der Teuerungsanpassung ab.
  • Die steuerliche Behandlung kann je nach Kanton variieren; es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.
  • Die konkrete Ausgestaltung für Auslandschweizer wird noch präzisiert.

Stimmen zur 13. AHV-Rente

«Die 13. AHV-Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die im Monat Dezember eine AHV-Altersrente erhalten. Die Auszahlung erfolgt automatisch, es ist kein Antrag nötig.»

Bundesamt für Sozialversicherungen (offizielle Erläuterung)

«Die Ergänzungsleistungen bleiben trotz der 13. AHV-Rente bestehen – die Rentner erhalten dadurch mehr Geld, ohne dass ihre EL gekürzt werden.»

SVA Schaffhausen (regionale Ausgleichskasse)

«Nur Personen, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen, erhalten die 13. Rente. Reine Witwen- oder Invalidenrenten berechtigen nicht.»

gastrosocial.ch (Sozialberatung für das Gastgewerbe)

«Die 13. AHV-Rente bringt eine zusätzliche Zahlung im Dezember, die jedoch als Einkommen voll steuerpflichtig ist. Das kann für manche Rentner zu einer höheren Steuerlast führen.»

exfour.ch (Versicherungs- und Vorsorgeberatung)

Für Schweizer Rentner ist die Botschaft klar: Die 13. AHV-Rente kommt 2026, sie wird automatisch ausgezahlt, und sie kürzt keine Ergänzungsleistungen. Wer im Dezember 2026 bereits eine Altersrente bezieht, erhält den vollen zusätzlichen Monatsbetrag. Der Preis dafür sind höhere Lohnbeiträge ab 2026, den vor allem jüngere Generationen über Jahrzehnte tragen werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erhalte ich die 13. AHV-Rente auch, wenn ich im Ausland lebe?

Die konkrete Ausgestaltung für Auslandschweizer wird derzeit noch präzisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Anspruch auf eine AHV-Altersrente hat, erhält auch die 13. Rente – unabhängig vom Wohnort. Die genauen Modalitäten werden voraussichtlich 2025 abschliessend geregelt (BSV).

Wird die 13. AHV-Rente auf die Ergänzungsleistungen angerechnet?

Nein, Ergänzungsleistungen werden durch die 13. AHV-Rente nicht gekürzt. Die Rentner erhalten dadurch den vollen Mehrertrag (BSV).

Muss ich die 13. AHV-Rente in meiner Steuererklärung angeben?

Ja, die 13. AHV-Rente ist als Einkommen voll steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung deklariert werden (BSV).

Wie wirkt sich ein Rentenbeginn nach Dezember auf den Anspruch aus?

Bei Rentenbeginn nach Dezember eines Jahres erfolgt für das erste Jahr keine anteilige Auszahlung der 13. Rente. Der volle Anspruch entsteht erst im folgenden Kalenderjahr (BSV).

Gilt die 13. AHV-Rente auch für Witwenrenten?

Nein, reine Hinterlassenenrenten (Witwen-/Witwerrenten) berechtigen nicht zur 13. Altersrente. Nur wer eine Altersrente bezieht, hat Anspruch (Sozialversicherungen in der Schweiz).

Was passiert mit der 13. Rente, wenn ich sterbe?

Personen, die zwischen Januar und November eines Jahres sterben, haben keinen Anspruch auf die 13. Altersrente für dieses Jahr (Sozialversicherungen in der Schweiz).

Kann ich auf die 13. AHV-Rente verzichten?

Ein Verzicht auf die 13. AHV-Rente ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt automatisch, und es gibt kein Opt-out-Verfahren. Der Bundesrat hat keine gesetzliche Grundlage für einen Verzicht geschaffen (BSV).